Verpackungsprobleme sind vielseitig – WIR auch!
Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Sarow Kartonagenfabrik GmbH

AGB

Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Sarow Kartonagenfabrik GmbH

Vertragsabschluss

  • Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin hat deren Geltung ausdrücklich bestätigt.
  • Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Preise / Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Kreditwürdigkeit

  • Die genannten Preise sind Nettopreise. Die am Tage der Rechnungsstellung gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
  • Nicht in den Preisen enthalten sind zudem öffentliche Lasten und Abgaben sowie Zölle, die daher ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
  • Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Zur Rücknahme sind wir nur verpflichtet, wenn zwingende gesetzliche Regelungen dies vorsehen und der Besteller die Rücknahme verlangt. In diesem Fall hat er die Kosten der Rücknahme gesondert zu tragen.
  • Vereinbarungen über den Abzug von Skonto werden schriftlich getroffen
  • Rechnungen für auftragsbedingte Werkzeuge, Druckplatten und Transport- und Lagermittel (z.B. Paletten) sind Durchgangsrechnungen und deshalb sofort nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig.

Lieferzeit / Lieferverzug / Schadensersatzforderung / Haftung

  • Von uns bestätigte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Abweichungen von diesen Lieferfristen begründen keine Schadenersatzansprüche.
  • Wir behalten uns vor, bei Änderung der Rohstoffpreissituation oder bei Engpässen in der Rohstoffversorgung ggf. andere, mindestens gleichwertige Qualitätszusammensetzungen zu liefern. Maßgebend dafür ist die Einhaltung der im Datenblatt angegebenen technischen Eigenschaften, nicht das Flächengewicht oder einzelne Papiergewichte. Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen, Maschinenbruch, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder andere Notstände, welche einen Ausfall oder eine Verringerung unserer Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt.
  • Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haften wir nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Haftungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Mehr- / Minderlieferungen / Fertigungstoleranzen

  • Berechnet wird sofern nicht anders vereinbart ausschließlich der gelieferten Menge, Mehr- bzw. Minderlieferung sind produktionsbedingt. Diese behält sich die Verkäuferin vor in Höhe von:
    bis 500 Stück +/- 20 %
    bis 2.500 Stück +/- 15 %
    bis 5.000 Stück +/- 10 %
  • Für geringfügige Zahlfehler oder Auslesemängel haftet die Verkäuferin nicht.
  • Für die Beurteilung von branchenüblichen und technischen Abweichungen gelten der VDW-Prüfkatalog sowie die DIN-Normen für Wellpappe.

Muster / Produktionshilfsmittel / Paletten

  • Muster sind von Hand gefertigte Einzelstücke an denen ausschließlich wir die Urheberrechte halten und dürften nicht an dritte bzw. den Wettbewerb weitergegeben werden. Diese Muster können produktionsbedingte Fertigungseigenschaften wie z.B. quetschen der Ränder, Deckenplatzer auf der Innendecke sowie Fussel bzw. Staubbildung nicht wiedergeben und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.
  • Druckbilder, Stanzzeichnungen, Skizzen, Layouts, Produktionsunterlagen, Flexodruckklischees, Stanzwerkzeuge, die von uns hergestellt oder in unserem Auftrag hergestellt wurden, verbleiben auch dann in unserem Eigentum, wenn sie dem Auftraggeber ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Stanzwerkzeuge und Klischees werden kostenfrei noch 2 Jahre nach der letzten Fertigung gelagert und danach entsorgt.
  • Paletten sind nach Anlieferung in gleichem Zustand im sofortigen Tausch zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Paletten sind auf Anforderung unverzüglich frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, hat der Käufer die Kosten für die Wiederbeschaffung zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Geschäftspartner auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverfolgung durch uns hat der Geschäftspartner zu erstatten. Bei Pflichtverletzungen des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem Geschäftspartner gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzungen bleiben unberührt.

Gerichtsstand / Erfüllungsort

  • Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, befindet sich unser ausschließlicher Gerichtstand an unserem Geschäftssitz in 75417 Mühlacker. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  • Auf diesen Vertrag finden ausschließlich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand 01.01.2024